VL: Mit kleinen Summen zum Vermögen

Firma und Staat unterstützen Arbeitnehmer mit mehreren Hundert Euro im Jahr, wenn sie jeden Monat Geld zurücklegen. Mit vermögenswirksamen Leistungen bauen sie so etwas Vermögen auf.

Text: Eva Neuthinger

Fast jeder kennt vermögenswirksame Leistungen (VL), dennoch verzichten viele Berufstätige darauf. Das ist verlorenes Geld, denn zahlreiche Arbeitgeber spendieren ihren Mitarbeitern jeden Monat bis zu 40 Euro, wenn sie etwa in einem Bausparvertrag, Fonds oder Hypothekendarlehen investieren. Wie viel genau, hängt vom Tarifvertrag ab oder davon, was man im Arbeitsvertrag ausgehandelt hat.

Zudem gibt es die sogenannte Arbeitnehmersparzulage, eine Subvention vom Staat. Diese erhalten Beschäftigte, die – abhängig von der gewählten Sparform – über ein Einkommen von maximal 20.000 Euro als Single oder 40.000 Euro als Paar verfügen. In der Regel gibt es 20 Prozent der angelegten Beträge hinzu, soweit 400 Euro jährlich nicht überschritten werden. Faktisch bekommt man in diesem Fall 80 Euro als Single oder 160 Euro als Paar im Jahr geschenkt. Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das steuerpflichtige Einkommen, das Bruttogehalt darf also darüberliegen, denn Werbungskosten, Kinderfreibeträge oder Sonderausgaben werden noch abgezogen.

Auch wenn es nach wenig klingt: Mit VL können Sparer ein interessantes Polster anlegen. Da die Verträge eine Laufzeit von sieben Jahren haben, summieren sich die Sparbeträge meist auf mehrere Tausend Euro.

In zwei Schritten zum Erfolg

Im ersten Schritt sollte man sich beim Arbeitgeber informieren, wie viel VL die Firma bietet. Wenn der Zuschuss nicht hoch ist, kann man den Sparbetrag gegebenenfalls aus eigener Tasche auf 40 Euro aufstocken, um die maximale Förderung zu erhalten. Im zweiten Schritt wählen Sie Ihre Anlageform aus. Arbeitnehmer können diese meist selbst bestimmen, es sei denn, die Tarifverträge geben hier die VL-Variante vor.

Zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit, in einem Bausparvertrag zu investieren. Zur Erinnerung: Bausparen ist eine Kombination aus Sparen und Finanzieren. Bausparer verzichten am Anfang während der Ansparphase auf eine hohe Guthabenverzinsung, um dafür im Gegenzug ein zinsgünstiges und bis zur letzten Rate zinssicheres Bauspardarlehen zu erhalten. „VL-Bausparer profitieren vom Kernnutzen des Bausparens: langfristig sichere und günstige Darlehenszinsen“, erklärt Albrecht Luz von der LBS Landesbausparkasse Südwest.

Bereits bei Vertragsabschluss wird nicht nur für das angesparte Guthaben ein fester Zins verabredet, sondern auch für das spätere, zinsgünstige Bauspardarlehen. „Darüber hinaus hat der Bausparer Wahlmöglichkeiten, die ihm ein flexibles Handeln ermöglichen“, so Luz. Man kann zum Beispiel durch Sonderzahlungen seine Darlehenszuteilung beschleunigen, durch Sondertilgungen das Bauspardarlehen schneller zurückzahlen, aber auch ganz auf das Darlehen verzichten, wenn es nicht benötigt wird.

Verschiedene Bausparvarianten

Luz weist darauf hin: „Es gibt verschiedene Bauspartarifvarianten, die auf unterschiedliche Verwendungszwecke ausgerichtet sind.“ Abhängig vom Vorhaben – also etwa dem baldigen Kauf einer Wohnung, der Modernisierung der eigenen Heizungsanlage oder dem Ansparen von Eigenkapital für einen perspektivischen Immobilienerwerb – suchen sich die Sparer das passende Modell aus. „Es lohnt sich also, auf den eigenen Sparkassen- oder LBS-Berater zuzugehen und sich über die Tarifdetails informieren zu lassen“, so Luz. Man muss noch wissen: Die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen beträgt abweichend maximal 43 Euro im Jahr. Ein Single darf ein Einkommen von 17.900 Euro haben, Verheiratete zusammen von 35.800 Euro, um sie zu bekommen.

Da VL-Verträge eine Laufzeit von sieben Jahren haben, erreichen die Sparbeträge in der Summe meist mehrere Tausend Euro.

Ebenso interessant für Eigenheimer: Wer bereits einen Immobilienkredit hat, kann seine vermögenswirksamen Leistungen für die Tilgung verwenden. Dadurch kann man Zinsen sparen, etwa durch eine Sondertilgung. Alternativ können die VL in einen Investmentfonds der Deka fließen, einen Fondssparplan. Der Mindestbetrag liegt bei 26 Euro bis zu maximal 40 Euro im Monat. Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren können die Anleger flexibel über ihr Erspartes verfügen. Berechtigte erhalten dann auch ihre staatlichen Zuschüsse gutgeschrieben.

Zur Information: Die Bundesregierung will mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz die Arbeitnehmersparzulage bei der VL-Anlage generell erhöhen und den Kreis der für diese Zulage Berechtigten ab 2024 erweitern. Die Neuregelungen könnten auch darauf hinauslaufen, dass die Einkommensgrenze an- oder aufgehoben wird. Jene, die aufgrund ihres hohen Einkommens keine Arbeitnehmersparzulage bekommen, können alternativ auch einen Banksparplan abschließen. Sie vermeiden die Kursschwankungen beim Fondssparen, überdies gilt diese Anlageform als kostengünstig.

Foto: Adobe Stock

 

 

 

 

Mein Lübecker Vorteile

Beach Bay in Travemünde: Strandwetter ist immer

Es muss nicht immer Hochsommer sein. Ein Strandspaziergang hat auch im Winter seinen Reiz...

Mit S-Cashback bei Amazon bestellen und bis...

Amazon ist S-Cashback Partner von Mein Lübecker! Jeden Monat kann in bestimmten Kategorien mit...

Freibeutler: Taschen nicht nur für Freigeister

Freibeutler – so heißt ein im Jahr 2012 gegründetes Taschenlabel aus Hamburg. Der Name...

Flink für Frische in Minuten

Der Online-Supermarkt Flink hat über 2300 Artikel des täglichen Gebrauchs im Sortiment. Das Unternehmen...

Wandern: Der Weg ist das Ziel

Lange Zeit galt Wandern als ein Alte-Leute-Hobby. Doch auch immer mehr junge Menschen genießen...

So planen sie den Schulstart

Wird Ihr Nachwuchs in diesem Jahr eingeschult? Mein Lübecker hat einige tolle Vorteilspartner parat,...

Neue Beiträge

Reisetrends 2025: von Kreuzfahrt bis Duplikat

Das Reisejahr 2025 verspricht Vielfalt. Viele Klassiker beim Reisen sind zwar weiterhin gefragt, doch...

Geld verschenken, aber wie viel?

Glück kann man nicht kaufen, fast alles andere schon. Deshalb ist Geld als Geschenk...

Zu schade für den Müll

Defekte Dinge instand zu setzen, statt sie wegzuwerfen, liegt im Trend. In einigen Regionen...

Clever gemessen – die Smart Meter kommen

Ab 2025 ist in bestimmten Haushalten ein smarter Stromzähler, ein sogenannter Smart Meter, Pflicht....

Klimafreundlich bauen – mit gutem Gewissen

Wer staatliche Förderung für ein neues Haus erhalten möchte, muss dafür eine Vielzahl von...

Mit Spin-offs getrennt schneller voran

Immer öfter spalten große Unternehmen Teile von sich ab und bringen sie separat an...