Beliebte E-Bikes – auch bei Dieben

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Der Markt für E-Bikes boomt. Rund jedes zweite Modell rollt inzwischen mit Motorunterstützung aus den Fahrradläden. Doch die Räder sind teuer – und somit auch für Langfinger besonders attraktiv. Wie versichert man sie?

Text: Malte Säger

Über 266 000 Fahrräder wurden 2022 als gestohlen gemeldet – Tendenz steigend. Teure Räder wie E-Bikes waren besonders im Visier der Diebe. Der Sachversicherungsexperte Sebastian Meier vom Verband öffentlicher Versicherer betont: „E-Bikes sind nicht nur teuer in der Anschaffung, sondern auch anfällig für Diebstahl und Unfälle. Eine Versicherung kann vor finanziellen Risiken schützen und für zusätzliche Sicherheit sorgen.“

Am häufigsten ist die Absicherung per Hausratversicherung. Je nach Rad und Benutzung eignet sich entweder die normale Police, ein zusätzlich zu vereinbarender Versicherungsschutz über die Hausratversicherung oder eine separate Fahrradversicherung.

Bei der Hausratversicherung gilt: Ob E-Bikes mitversichert sind oder eine spezielle Versicherung benötigt wird, hängt von der Höchstgeschwindigkeit ab (siehe „E-Bikes im Überblick“). Pedelecs oder E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometern können in die Hausratversicherung integriert werden.

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. In diesen Fällen bietet eine Zusatzklausel in der Hausratpolice Schutz. „Die sogenannte Fahrraddiebstahlklausel oder auch einfach nur Fahrradklausel ist eine Absicherung für das Fahrrad, wenn es in Gebrauch ist“, erklärt Meier. Wird es etwa für die Fahrt zum Supermarkt genutzt und abgestellt, muss es dort gegen Diebstahl gesichert werden.

Auf die Nachtzeitklausel achten

Erstattet wird meist der sogenannte Wiederbeschaffungswert oder Neuwert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrats festgelegt. Experte Meier weist auf mögliche Einschränkungen des Schutzes hin, wenn das Rad zwischen 22 und 6 Uhr draußen bleibt: „Manche Anbieter machen noch von der Nachtzeitklausel Gebrauch.“ Dann besteht der zusätzliche Schutz über die Fahrradklausel eventuell nur, wenn das Fahrrad noch in Gebrauch ist.

Zu Hause müssen Drahtesel nachts in Keller, Wohnung oder Garage eingeschlossen sein. Wird das Fahrrad nicht eingeschlossen und gestohlen, besteht eventuell kein Versicherungsschutz. Die meisten Versicherer verzichten aber auf diese Einschränkung. Bei ihnen ist das Fahrrad immer und überall versichert – sofern es abgeschlossen ist.

Wer lange etwas von seinem E-Bike haben will, sollte es ­immer gut anschließen – und auch nicht beim Schloss sparen.

Unter Umständen kann sich auch eine separate Fahrradversicherung lohnen. Diese Policen bieten nicht nur bei Verlust durch Diebstahl und Raub Schutz, sondern auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Vandalismus oder Unfällen. „Gute Policen decken sogar Verschleißschäden ab“, betont Meier. Auch Fahrradschutzbriefe werden angeboten, die im Fall einer Panne weiterhelfen, beispielsweise durch die Kostenübernahme für den Fahrradrücktransport, mit einem Leih- oder Ersatzfahrrad oder einem Werkstatt- und Abschleppservice.

Dieben das Leben schwer machen

Genauso wichtig wie die Versicherung ist die Prävention. Ein Fahrradschloss muss gut genug sein, um Fahrraddiebe so lange aufzuhalten, dass sie vom Diebstahl absehen. Den besten mechanischen Schutz bieten stabile Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Als Faustregel gilt, 5 bis 10 Prozent des Fahrradpreises in das Schloss zu investieren.

Einen weiteren Schutz bietet das Codieren des Fahrrads. Hierbei wird eine Codenummer in den Rahmen gefräst und mit einem Aufkleber versiegelt, zum Beispiel von der Polizei oder dem ADFC. So wird dem Dieb erschwert, das Fahrrad zu verkaufen. Immer beliebter werden zudem auch technische Einrichtungen, mit denen sich das Rad per GPS orten lässt.

Und was ist im Fall des Diebstahls zu tun? Der erste Schritt sollte eine Meldung bei Polizei und Versicherung sein. Wer den Kaufbeleg aufbewahrt hat, kann nachweisen, wie teuer das Rad war. Zudem sollte man die Rahmennummer und den Hersteller notieren sowie ein Foto des Rads machen.

 

E-Bikes im Überblick

  • Beim Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Wird im Alltag von einem E-Bike gesprochen, so sind damit meist Pedelecs gemeint. Pedelecs sind nicht versicherungspflichtig. Sie besitzen einen Elektromotor mit maximal 250 Watt, der beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde unterstützt. Für Schäden bei anderen zahlt eine vorhandene Privathaftpflichtversicherung.
  • S-Pedelec. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde und einer Motorleistung bis 4000 Watt sind S-Pedelecs schneller unterwegs. Die Fahrer benötigen nicht nur eine gültige Betriebs- und Fahrerlaubnis (mindestens Mofaführerschein), sondern auch ein spezielles Versicherungskennzeichen. Es besteht Helmpflicht.
  • E-Bike. Ein großer Unterschied zum Pedelec liegt darin, dass E-Bikes dank des Elektromotors auch ohne zu treten vorankommen. Je nach Höchstgeschwindigkeit fallen sie in eine andere Fahrzeugklasse. E-Bikes bis 25 Kilometer pro Stunde gelten als Elektromofa, bis 45 Stundenkilometer sind sie Kleinkrafträder. Wie beim S-Pedelec sind Führerschein, Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen Pflicht.

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