Mit Tagespflege Entlastung schaffen

Viele pflegebedürftige Senioren wünschen sich, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Für ihre Angehörigen stellt das oft einen Kraftakt dar. An vielen Orten entstehen gerade Tagespflegeeinrichtungen, die für Entlastung sorgen.

Text: Daniela Eckstein

Wenn Pflegefachkraft Beate Kos morgens um acht Uhr die Räume der Tagespflege im Kölner Stadtteil Ehrenfeld öffnet, beginnt für 15 Seniorinnen und Senioren ein Tag mit selbst gekochten Mahlzeiten, Musik, Bewegungsangeboten und Gesprächen. Bis 16.30 Uhr kümmern sich in der Tagespflege montags bis freitags drei Pflegefachkräfte, zwei Pflegehelfer, ein Sozialarbeiter sowie eine Köchin intensiv um die Gäste. Sie aktivieren Kopf und Körper, sorgen fürs leibliche Wohl, verabreichen Medikamente und messen den Blutdruck. Sogar der Transport zur Tagespflege und zurück wird organisiert.

Im Mittelpunkt steht für die Pflegedienstleiterin, dass sich die Gäste gut aufgehoben fühlen. „Wir organisieren ein gutes soziales Miteinander und holen die Menschen wenigstens tageweise aus der Einsamkeit heraus, unter der Hochbetagte häufig leiden. Gerade für Demenzpatienten ist ein solches Angebot, das viele Anregungen bietet, extrem wichtig“, sagt sie. In den täglichen Gesprächen werden daher oft Themen behandelt, die Erinnerungen wecken: die 1950er- bis 1970er-Jahre, alte Schlager, Volkslieder oder frühere Reiseziele.

Alle profitieren von der Tagespflege

Die Einrichtung der Krankenpflegedienste Köln besteht seit 27 Jahren und gehört damit zu den Pionieren in diesem Bereich. Inzwischen ist in der Politik und bei den Pflegekassen angekommen, dass man mit Tagespflege nicht nur Senioren etwas Gutes tut, sondern auch die Angehörigen entlastet und den Druck von stationären Pflegeeinrichtungen nimmt, denn je länger der demente Ehepartner oder die kranke Mutter zu Hause betreut werden kann, desto später ziehen sie in Pflegeheime, die vielerorts überlastet sind.

Seit 2015 wird die Tagespflege großzügig über die Pflegekassen finanziert. Seither werden immer wieder neue dieser teilstationären Angebote geschaffen. Aktuell gibt es bundesweit über 110.000 Plätze an 6769 Standorten. Zu den Vorteilen dieser Art von Betreuung zählt, dass sie vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen regelmäßig kontrolliert wird. Jede Einrichtung muss ein Konzept erstellen, einen Wochenplan ausarbeiten sowie für jeden Gast eine Dokumentation anlegen, die fortlaufend aktualisiert wird.

Für Tagespflegeeinrichtungen gelten Vorgaben für die Ausbildung und Zahl der Mitarbeiter, die Raumgröße und -ausstattung und vieles mehr. Damit ist für hohe Qualität gesorgt.

Für Beate Kos bedeutet das eine Menge Bürokratie. Andererseits hat sie stets einen genauen Überblick über jeden der rund 35 Menschen, für die sie verantwortlich ist, und kann so auch die Angehörigen fundiert beraten. Die Kölner Einrichtung kann so viele Personen betreuen, weil die meisten Gäste nur ein- oder zweimal pro Woche zur Tagespflege kommen, denn für so viele Tage reicht normalerweise der Betrag, den es von der Pflegekasse dafür gibt. Die Kassen zahlen jedem Versicherten, bei dem mindestens Pflegegrad 2 (PG 2) anerkannt wurde, für den pflegerischen Teil der Betreuung und den Transport einen fixen Betrag pro Monat (siehe unten „Zuschuss der Pflegekasse“).

Mehr Eigenbeitrag, mehr Leistung

Wer mehr Zeit in der Tagespflege verbringen möchte, muss das selbst bezahlen. Das kommt öfter vor. „Manchmal legen sogar die Angehörigen zusammen, damit sich der Opa noch einen dritten Tag pro Woche leisten kann. Und es gibt Fälle, in denen die Gäste alles selbst bezahlen“, sagt Kos.

Jede Einrichtung legt dabei innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst fest, wie viel sie für die Pflege verlangt. Üblich sind bis zu 120 Euro pro Tag, abhängig vom örtlichen Preisniveau und vom Leistungsumfang. In der Einrichtung von Beate Kos wird zum Beispiel keine Grundpflege wie Waschen angeboten.

Zusätzliche Kosten entstehen den Gästen für Unterkunft und Verpflegung. Rund 25 Euro sind dafür pro Tag zu veranschlagen. Dies kann zumindest teilweise vom sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bezahlt werden, der jedem Pflegebedürftigen monatlich zusteht. Außerdem zahlt die Kasse jedem Pflegebedürftigen ab PG 2 ein Pflegegeld oder finanziert ihm die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Das Geld für die Tagespflege gibt es obendrauf. An der Finanzierung liegt es daher kaum, wenn die Angebote nicht in Anspruch genommen werden, denn ihr größter Nachteil besteht darin, dass sie nicht flächendeckend verfügbar sind.

 

Zuschuss der Pflegekasse

Wie die Inanspruchnahme der Tagespflege finanziell unterstützt wird.

Die Pflegekasse zahlt monatlich einen fixen Zuschuss für die Tagespflege, wenn sie beim Versicherten mindestens Pflegegrad 2 anerkannt hat. Dieser Betrag kann für die pflegerische Betreuung und den Transport zur und von der Tagespflegeeinrichtung eingesetzt werden. Die Träger der Tagespflege rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom anerkannten Pflegegrad. Gezahlt werden bei:

  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1298 Euro
  • Pflegegrad 4: 1612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1995 Euro

Fotos: Adobe Stock

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