Rentner mit Beruf: Profitable Ehrenrunde

Viele Ruheständler wollen oder müssen weiter arbeiten. Doch jeder sollte sich vorab genau informieren. Wer zu viel verdient, riskiert Abschläge bei der Rente und zahlt hohe Abgaben.

Text: Eva Neuthinger

Rund 1,5 Millionen Rentner verdienen sich etwas dazu. Das Statistische Bundesamt ermittelte, dass 8,4 Prozent aller Erwerbstätigen über 65 Jahre alt sind. Etwa jeder zehnte Mann dieser Altersgruppe arbeitet, rund 6 Prozent der Frauen. Kein Wunder, denn laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sinkt das Rentenniveau. 2024 beträgt es 50 Prozent. Das bedeutet pauschal gesagt, Arbeitnehmer müssen nach 45 Jahren durchschnittlicher Beitragszahlung im Rentenalter mit der Hälfte des bisherigen Durchschnittsnettos auskommen.

Wer im Ruhestand arbeitet, sollte aber die rechtlichen Regeln kennen. „Es ist ratsam, sich vom Rentenversicherungsträger beraten zu lassen, bevor man eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Zum Beispiel haben jene, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, eine individuelle Höchstgrenze beim Verdienst zu beachten. Ihnen kann sonst die Rente gekürzt oder sogar gestrichen werden.

Sonderfall verminderte Erwerbsfähigkeit

„Seit Januar 2023 gelten für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen“, erklärt Braubach. 2024 dürfen es bis zu 18.558,75 Euro bei einer vollen Erwerbsminderungsrente sein, wenn erwerbsgeminderte Rentner täglich bis zu drei Stunden arbeiten können. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente und täglichen Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze bei 37.117,50 Euro im Jahr. Die Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen gern den individuellen Wert aus.

Rentner, die ohne Erwerbsminderung das reguläre Eintrittsalter erreicht haben, oder jene, die frühzeitig ausgestiegen sind, dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sich dies auf die monatlichen Rentenbezüge negativ auswirken kann. Allerdings zahlen auch sie in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge, in der Regel Kranken- und Pflegeversicherung. Überdies sind die Einnahmen aus dem Nebenjob oft steuerpflichtig. Aber der monatliche Obolus zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfällt, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Zu rüstig fürs ausruhen. In Zeiten des Fachkräftemangels stellen Firmen auch gerne Rentner ein.

Altersrentner können zudem freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie erhöhen damit ihre monatliche Rente. Die Rentenversicherer und unabhängige Rentenberater rechnen Interessierten individuell aus, wie viel das unter welchen Bedingungen ausmacht. „Pauschal kann man nicht sagen, ob es sich im Rentenalter lohnt, weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Wichtig ist es, diese Option von Experten für sich prüfen zu lassen“, sagt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater.

Vorteile von Mini- und Midijobs

Wer wenig hinzuverdienen will, kann von einem Minijob profitieren. 2024 dürfen sogenannte geringfügig Beschäftigte bis zu 538 Euro im Monat oder 6456 Euro im Jahr verdienen. In der Regel zahlt man selbst keine Abgaben. Es fallen bei Pauschalversteuerung auch keine Steuern an – ein Grund, warum Minijobs bei Rentnern so beliebt sind. Der Verdienst aus einer solchen Beschäftigung ist für Altersrentner in jedem Fall unproblematisch. Liegt eine Erwerbsminderung vor, müssen die spezifischen Zeitgrenzen eingehalten werden. Auch ein Midijob kann eine Lösung sein. Man verdient zwischen 538,01 und 2000 Euro brutto im Monat, hat aber Vorteile bei der Sozialversicherung. Mitarbeiter zahlen prozentual weniger als der Arbeitgeber, wobei sich der Unterschied mit steigendem Einkommen mehr und mehr ausgleicht.

Wichtig: Selbstständige Rentner müssen ihre gesetzliche Krankenversicherung über ihren Nebenverdienst informieren. Wer sich weniger als 20 Stunden im Monat engagiert, ist in der Regel nebenberuflich tätig und damit Pflichtmitglied. Auf den Hinzuverdienst – also auf den erzielten Gewinn – fallen Beiträge an. Überdies wird das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei der Erwerbsminderungs- und der Witwen- oder Witwerrente berücksichtigt, bei der Alters- oder Frührente hingegen nicht. Das bedeutet: Die Hinzuverdienstgrenzen gelten für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen.

Aufpassen müssen also auch alle, die eine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Sie haben einen Freibetrag in Höhe von maximal 992,64 Euro im Monat, wobei er bei Eltern mit Kindern höher sein kann. Der Wert wird jeweils zum 1. Juli entsprechend der Rentenentwicklung angepasst. Liegt das anrechenbare Einkommen über dem individuellen Freibetrag, reduziert sich die Rente analog wie bei erwerbsgeminderten Ruheständlern.

Steuern im Unruhestand

Ruheständler mit Hinzuverdienst zahlen meist Steuern.

  • Grundfreibetrag: Liegt der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr, fallen Steuern an. Dabei sind neben Rente und Hinzuverdienst auch Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung relevant. Eine Einkommensteuererklärung ist abzugeben.
  • Altersentlastungsbetrag: Das Finanzamt gewährt gegebenenfalls einen Altersentlastungsbetrag. Diese Vergünstigung wird automatisch berücksichtigt, falls die Senioren zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt waren. Jeder Jahrgang hat dabei seinen persönlichen Altersentlastungsbetrag. Für alle, die 2024 diese Altersgrenze erreichen, sind es maximal 608 Euro im Jahr.
  • Werbungskosten und Betriebsausgaben: Angestellte Rentner und Selbstständige können Aufwendungen rund um den Job, etwa die Fahrten zur Arbeit, steuerlich geltend machen.

Fotos: Adobe Stock

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