Mehr Durchblick bei der Rente

Im Dezember 2023 startete die Digitale Rentenübersicht in den Regelbetrieb. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher sie nutzen können und was sie ihnen derzeit bietet.

Text: Johanne Gottfried

Mit wie viel Rente darf ich im Alter rechnen? Diese einfach klingende Frage ist leider nicht leicht zu beantworten, denn viele Bundesbürger erwarten im Alter nicht nur eine gesetzliche Rente, sondern zum Beispiel auch Zahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung oder einer geförderten Riester-Rente. Überdies sparen viele privat für später. Da fällt es nicht jedem leicht, den Überblick zu behalten.

Abhilfe möchte die Digitale Rentenübersicht schaffen, die unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt wurde. Nach einer Pilotphase ging sie Anfang Dezember 2023 in den Regelbetrieb über. Unter www.rentenuebersicht.de will das Portal die Informationen über die individuell erworbenen Ansprüche aus den drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zusammenführen und zentral gebündelt darstellen. Nutzer sollen „Informationen aus einer Hand für die weitere Planung der individuellen Altersvorsorge“ bekommen, so das Bundesfinanzministerium.

Wertpapiere werden nicht berücksichtigt

Doch es gibt Lücken und Hürden, die Verbraucher kennen sollten. „Der Gesetzgeber unterliegt dem Irrglauben, dass private Altersvorsorge auf einer Art von Versicherung basieren muss“, moniert Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern. Wenn jemand eigenständig mit ETF- oder Fondssparplänen Vermögen aufbaut, wird das im Portal nicht abgebildet und kann von Verbrauchern auch nicht selbst eingepflegt werden. Gleiches gilt für andere Formen des privaten Vermögensaufbaus, etwa über Immobilien oder Kontensparen.

Noch etwas kommt hinzu: Zwar wird die Liste der teilnehmenden Altersvorsorgeanbieter länger, die ihre – laut Verbraucherschützern oft schwer verständlichen – Standmitteilungen in die neue Digitale Rentenübersicht einspeisen, aber noch sind es erst wenige. Künftig soll die Teilnahme Pflicht werden; als Stichtag ist der 31. Dezember 2024 im Gespräch.

Das neue Rentenportal erfordert eine elektronische Autorisierung. Die können aber nicht viele machen.

E-Ausweis-Funktion als Hindernis

Die Nutzung des Online-Portals ist kostenfrei und freiwillig. Für den Aufruf müssen Bundesbürger aber die E-Ausweis-Funktion ihres Personalausweises aktiviert haben. „Gerade für schon etwas Ältere dürfte das eine hohe Hürde sein“, befürchtet Experte Larisch. Erst 14 Prozent der Bürger haben den E-Ausweis bislang genutzt.

Es werde aber geprüft, „ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können“, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Kennen muss man auch seine steuerliche Identifikationsnummer. Immerhin: Die Übersicht kann exportiert und auf einem persönlichen Laufwerk gespeichert und weiterverwendet werden.

Foto: Shutterstock

Mein Lübecker Vorteile

Beach Bay in Travemünde: Strandwetter ist immer

Es muss nicht immer Hochsommer sein. Ein Strandspaziergang hat auch im Winter seinen Reiz...

Mit S-Cashback bei Amazon bestellen und bis...

Amazon ist S-Cashback Partner von Mein Lübecker! Jeden Monat kann in bestimmten Kategorien mit...

Freibeutler: Taschen nicht nur für Freigeister

Freibeutler – so heißt ein im Jahr 2012 gegründetes Taschenlabel aus Hamburg. Der Name...

Flink für Frische in Minuten

Der Online-Supermarkt Flink hat über 2300 Artikel des täglichen Gebrauchs im Sortiment. Das Unternehmen...

Wandern: Der Weg ist das Ziel

Lange Zeit galt Wandern als ein Alte-Leute-Hobby. Doch auch immer mehr junge Menschen genießen...

So planen sie den Schulstart

Wird Ihr Nachwuchs in diesem Jahr eingeschult? Mein Lübecker hat einige tolle Vorteilspartner parat,...

Neue Beiträge

Reisetrends 2025: von Kreuzfahrt bis Duplikat

Das Reisejahr 2025 verspricht Vielfalt. Viele Klassiker beim Reisen sind zwar weiterhin gefragt, doch...

Geld verschenken, aber wie viel?

Glück kann man nicht kaufen, fast alles andere schon. Deshalb ist Geld als Geschenk...

Zu schade für den Müll

Defekte Dinge instand zu setzen, statt sie wegzuwerfen, liegt im Trend. In einigen Regionen...

Clever gemessen – die Smart Meter kommen

Ab 2025 ist in bestimmten Haushalten ein smarter Stromzähler, ein sogenannter Smart Meter, Pflicht....

Klimafreundlich bauen – mit gutem Gewissen

Wer staatliche Förderung für ein neues Haus erhalten möchte, muss dafür eine Vielzahl von...

Mit Spin-offs getrennt schneller voran

Immer öfter spalten große Unternehmen Teile von sich ab und bringen sie separat an...