Mehr Durchblick bei der Rente

Im Dezember 2023 startete die Digitale Rentenübersicht in den Regelbetrieb. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher sie nutzen können und was sie ihnen derzeit bietet.

Text: Johanne Gottfried

Mit wie viel Rente darf ich im Alter rechnen? Diese einfach klingende Frage ist leider nicht leicht zu beantworten, denn viele Bundesbürger erwarten im Alter nicht nur eine gesetzliche Rente, sondern zum Beispiel auch Zahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung oder einer geförderten Riester-Rente. Überdies sparen viele privat für später. Da fällt es nicht jedem leicht, den Überblick zu behalten.

Abhilfe möchte die Digitale Rentenübersicht schaffen, die unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt wurde. Nach einer Pilotphase ging sie Anfang Dezember 2023 in den Regelbetrieb über. Unter www.rentenuebersicht.de will das Portal die Informationen über die individuell erworbenen Ansprüche aus den drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zusammenführen und zentral gebündelt darstellen. Nutzer sollen „Informationen aus einer Hand für die weitere Planung der individuellen Altersvorsorge“ bekommen, so das Bundesfinanzministerium.

Wertpapiere werden nicht berücksichtigt

Doch es gibt Lücken und Hürden, die Verbraucher kennen sollten. „Der Gesetzgeber unterliegt dem Irrglauben, dass private Altersvorsorge auf einer Art von Versicherung basieren muss“, moniert Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern. Wenn jemand eigenständig mit ETF- oder Fondssparplänen Vermögen aufbaut, wird das im Portal nicht abgebildet und kann von Verbrauchern auch nicht selbst eingepflegt werden. Gleiches gilt für andere Formen des privaten Vermögensaufbaus, etwa über Immobilien oder Kontensparen.

Noch etwas kommt hinzu: Zwar wird die Liste der teilnehmenden Altersvorsorgeanbieter länger, die ihre – laut Verbraucherschützern oft schwer verständlichen – Standmitteilungen in die neue Digitale Rentenübersicht einspeisen, aber noch sind es erst wenige. Künftig soll die Teilnahme Pflicht werden; als Stichtag ist der 31. Dezember 2024 im Gespräch.

Das neue Rentenportal erfordert eine elektronische Autorisierung. Die können aber nicht viele machen.

E-Ausweis-Funktion als Hindernis

Die Nutzung des Online-Portals ist kostenfrei und freiwillig. Für den Aufruf müssen Bundesbürger aber die E-Ausweis-Funktion ihres Personalausweises aktiviert haben. „Gerade für schon etwas Ältere dürfte das eine hohe Hürde sein“, befürchtet Experte Larisch. Erst 14 Prozent der Bürger haben den E-Ausweis bislang genutzt.

Es werde aber geprüft, „ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können“, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Kennen muss man auch seine steuerliche Identifikationsnummer. Immerhin: Die Übersicht kann exportiert und auf einem persönlichen Laufwerk gespeichert und weiterverwendet werden.

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