Die Börsen sind infolge der Unsicherheiten rund um die Zukunft des Welthandels in Turbulenzen geraten. Das hat das Edelmetall Gold wieder in den Fokus der Anleger gerückt.
Text: Thomas Luther
Lange Zeit schien die Anlage in Gold aus der Mode gekommen zu sein. Doch der Dornröschenschlaf ist beendet. Wenn man so will, hat der neue US-Präsident Donald Trump das Gold wachgeküsst. In der ersten Jahreshälfte eilte der Preis für die Feinunze (31,1 Gramm) von einem historischen Rekord zum nächsten.
„Der Grund dafür liegt zu einem großen Teil in der starken Verunsicherung der Finanzmärkte, ausgelöst durch die unklare Handelspolitik der neuen US-Regierung wie etwa das Hin und Her bei den Zöllen. Dadurch drohen erstmal negative Folgen für die Weltwirtschaft“, erläutert Marco Schwarzbach, Rohstoffspezialist bei der Sparkassen-Fondsgesellschaft Deka. „Die USA werden von den Akteuren an den Finanzmärkten derzeit als verlässlicher Handels- und Bündnispartner infrage gestellt. In solch einem Umfeld gehen die Anleger raus aus Risikoanlagen wie Aktien und suchen für ihr Geld sichere Häfen.“
Angst vor einem Inflationsschub
Gold gilt als solch ein sicherer Hafen. Diesen Ruf hatten lange Zeit auch US-Staatsanleihen. Doch die starke Verschuldung der USA und drohende Inflationsgefahren lassen viele Anleger daran zweifeln. Ökonomen sind sich einig, dass die Zölle auf importierte Waren einen Preisschub auslösen könnten. Sollte die US-Regierung jetzt auch noch die Notenpresse anwerfen, um das Defizit im Staatshaushalt zu decken, sind hohe Inflationsraten nicht ausgeschlossen.
„Wenn die Menschen dauerhaft das Vertrauen in die Stabilität der Währung verlieren, macht sich das auch im Preis von Substanzwerten wie Gold bemerkbar“, sagt Schwarzbach. Zusätzlich getrieben wird die Nachfrage nach dem Edelmetall von einigen Notenbanken. Insbesondere die Zentralbanken in Schwellenländern wie China und Indien stocken ihre Goldvorräte seit Monaten auf. Und schließlich investieren viele Anleger in Gold-ETFs, die ihre ausgegebenen Anteile mit physischem Gold unterlegen müssen.
Kleine Barren schon für wenig Geld
Der Einstieg in die Goldanlage ist bereits mit geringen Beträgen möglich. Fast alle Sparkassen bieten Barren und Münzen an. Dabei fällt keine Mehrwertsteuer an. Sehr kleine Stückelungen von wenigen Gramm sind daher – zumindest noch – unter hundert Euro zu haben. Allerdings wird beim Kauf von physischem Gold üblicherweise ein Aufgeld auf den tagesaktuellen Metallwert fällig. Faustregel: Je kleiner die Münze oder der Barren ist, desto höher fällt in Relation dazu der Aufschlag aus. Bei einem 10-Gramm-Barren zum Beispiel muss der Goldpreis also sehr deutlich steigen, damit der Aufschlag aufgeholt wird.
Beim physischen Kauf benötigen Anleger auch eine Möglichkeit, die Münzen oder Barren sicher zu verwahren – etwa ein Bankschließfach oder ein Safe zu Hause. Dafür entstehen Kosten. Wichtig: Anders als etwa Aktien oder Anleihen wirft Gold keine laufenden Erträge ab, die die Kosten auffangen könnten.
Eine günstige Alternative sind Edelmetall-Sammeldepots. Dabei wird der Anleger in Höhe seiner Einzahlungen Miteigentümer etwa eines größeren Goldbestands, den die Bank treuhänderisch verwahrt. Der Vorteil von einem Sammeldepot: Es bietet die Möglichkeit, auch regelmäßig etwa im Rahmen eines Sparplans in Gold anzulegen. Den angehäuften Bestand kann sich der Anleger im Rahmen verfügbarer Stückelungen jederzeit physisch ausliefern lassen oder ihn am Markt verkaufen. Ein möglicher Wertzuwachs bleibt steuerfrei – vorausgesetzt, Barren und Münzen sind länger als ein Jahr gehalten worden. „Barren und Münzen kommen vor diesem Hintergrund eher für eine langfristige Anlage infrage“, empfiehlt Schwarzbach.
Liquider und vergleichsweise kostengünstiger als physisches Metall sind Gold-ETFs und ETCs. Das sind Wertpapiere, die eine Teilnahme an der Entwicklung eines physischen oder synthetischen Golddepots verbriefen. Rechtlich sind ETCs Schuldverschreibungen desjenigen, der sie ausgibt. Meist ist das eine Bank oder ein Wertpapierhandelshaus. Damit übernimmt der Anleger ein sogenanntes Emittentenrisiko. Gerät das Geldhaus in finanzielle Schwierigkeiten, ist der Einsatz meist verloren.
Bei einem ETF sind die Kundengelder dagegen vor Veruntreuung und Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt. Speziell bei physisch gedeckten ETFs besteht zudem wie beim Sammeldepot ein Anspruch auf Auslieferung des anteiligen Goldbestands. Anders als bei Barren oder Münzen gilt jedoch: Werden ETFs oder ETCs verkauft, wird Abschlagsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer und Soli auf den Kursgewinn fällig.
Vorsicht bei Aktien von Minenbetreibern
Ein eher indirektes Investment in Gold sind Aktien von Minenbetreibern. Der Haken: Die Förderunternehmen sind fast durchweg in Übersee ansässig. Zuverlässige Informationen zu Förderreserven und wirtschaftlichen Verhältnissen einzelner Minenfirmen sind mitunter nur schwer zu bekommen.
Bei allen Anlagemöglichkeiten stellt sich die Frage: Wie viel Luft hat der Goldpreis noch nach oben? „Perspektivisch trauen wir der Notierung noch einiges zu. Vor allem die schleichende Abkehr der Finanzmärkte und der Schwellenländer-Notenbanken vom US-Dollar und US-Staatsanleihen führt zu einer Hinwendung zu Gold“, prognostiziert Schwarzbach. „Damit bleibt der Goldpreis erst mal gut unterstützt. Speziell für Privatanleger erachten wir eine Beimischung von Gold in einem Anteil von fünf bis zehn Prozent am Portfolio als sinnvoll. Mehr sollte es nicht sein, um eine ausreichend breite Streuung einzuhalten und das Anlagerisiko zu begrenzen.“
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