„Gartenzwerge gibt’s nicht mehr“

Kleingärten sind beliebt wie nie zuvor. „Und die Nachfrage wird weiter steigen“, sagt Hans-Dieter Schiller, 1. Vorsitzender des Kreisverbands der Lübecker Gartenfreunde und des Landesverbands Schleswig-Holstein. Im Interview mit dem Mein Lübecker Magazin erklärt er, was Pächter beachten sollten und wie sich das Image gewandelt hat.

Interview: Gunnar Erth

Wie viele Kleingartenvereine und Parzellen gibt es in Lübeck?
Wir haben aktuell 26 Kleingartenvereine in Lübeck mit 8270 Mitgliedern und 8896 Parzellen auf einer Gesamtfläche von 387,6 Hektar. Gemäß Generalpachtvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde dürfen nur Lübecker hier einen Kleingarten haben. Ich erwarte, dass die Nachfrage aufgrund der aktuellen Teuerungsrate weiter wachsen wird; das eigene Obst und Gemüse ist wieder stärker im Kommen.

„In unseren Versammlungen raten wir dazu, größere Parzellen zu halbieren“

Gibt es denn in und um Lübeck herum freie Parzellen?
Der Leerstand in Lübeck beträgt rund 800 Parzellen. Um Weihnachten herum und im Januar hatten wir sehr viele neue Anfragen. Gestern haben unsere Vereine zum Beispiel drei Parzellen neu verpachten können. Wir vermarkten gerade brachliegende Parzellen im Umfeld eines neuen Wohnparks, der hier in Lübeck entsteht. Dabei arbeiten wir mit dem Bau- und dem Wohnungsunternehmen zusammen.

Und wie sieht es im Lübecker Umland aus?
Auf dem Gebiet des Kreisverbands Ostholstein gibt es kaum freie Parzellen, dafür fast überall Wartelisten.

Gibt es einen Trend zum Kleingarten?
Ja, der Trend geht dabei zu mehr Erholungswert. In unseren Versammlungen raten wir übrigens dazu, größere Parzellen zu halbieren, die für Singles und ältere Menschen besser geeignet sind. Die Größe einer Parzelle beträgt aktuell in der Regel 400 Quadratmeter. Angedacht sind übrigens zum Beispiel auch spezielle Seniorengärten für Kleingärtner, die aufgrund ihres Alters ihre Parzelle aufgeben müssen, aber die Gartenarbeit nicht ganz aufgeben wollen.

Sind Kleingärten für jeden geeignet?
Kleingärten sind für jedes Alter geeignet, für jeden Familienstand, für jedes Geschlecht. Jeder kann einen Garten anpachten und diesen individuell gestalten – von jung bis alt, auch Familien mit Kindern sind herzlich willkommen. Das Kleingärtnergesetz muss aber natürlich dabei beachtet werden.

Wer sind die typischen Kleingärtner?
Den typischen Kleingärtner gibt es nicht. Die Welt, in der wir leben, ist bunt und vielfältig. Den typischen Kleingärtner von früher mit Gartenzwerg gibt es nicht mehr.

Das Image hat sich also deutlich gewandelt?
Ja, natürlich. Früher sind Sender wie RTL gekommen und haben als erstes gefragt: „Wo steht ein Gartenzwerg?“ Aber die müssen wir enttäuschen. Gartenzwerge sehen Sie nicht mehr bei uns. Es hat sich viel geändert, auch dass es nur noch naturnahes Gärtnern ohne Glyphosat gibt.

„In Lübeck beträgt die Pacht 25,4 Cent pro Quadratmeter im Jahr“

Wie hoch ist die Pacht?
Die Miete in den 14 schleswig-holsteinischen Kreisverbänden ist unterschiedlich, in Lübeck sind es 25,4 Cent pro Quadratmeter im Jahr. Der Pachtzins für einen Kleingarten darf höchstens den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtpreises für den gewerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, betragen. Es gibt einen Gutachterausschuss, der den Pachtpreis in Lübeck ermittelt. Unser Kreisverband als Generalpächter hatte 2023 Verhandlungen mit der Hansestadt Lübeck – mit dem Resultat, dass wir die erwähnten 25,4 Cent auf sechs Jahre festgeschrieben haben.

Bei einem 400 Quadratmeter großen Kleingarten sind das rund 100 Euro Pacht im Jahr. Wie steht es die Ablösesumme, wenn man einen Kleingarten neu übernimmt?
Eine Ablöse ist nur zu bezahlen, wenn jemand seine Parzelle aufgibt. Auch dafür gibt es eine Wertermittlungskommission und Richtlinien in den einzelnen Ländern. Dort stehen auch konkrete Preise drin, etwa was eine Erdbeerpflanze kostet. Die Kommission ermittelt aber nur den Wert der Anpflanzungen und der Laube. Das Wertermittlungsprotokoll bekommen der abgebende und der neue Pächter, die die konkrete Ablösesumme aushandeln können.

Wie hoch ist eine Ablösesumme in der Regel?
Das hängt von vielen Faktoren ab, etwa vom Zustand und Alter der Laube. Es gibt übrigens einen Laubenrechner, der bei der Wertermittlung hilft. Der Wert kann stark variieren, von der tollen Laube mit 5000 Euro Wert bis zur alten Hütte für 100 Euro.

Fallen weitere Gebühren an?
Ja, die Aufnahmegebühren im Verein, Umschreibegebühren, eventuell eine Kaution im Fall von öffentlichen Lasten und die Haftpflichtversicherung über den Verein. In jedem Kleingartenverein gibt es eine Gebührenordnung – da steht alles drin.

Wie hoch sind die Kosten im laufenden Betrieb?
Das hängt ganz davon ab, was man mit seiner Parzelle machen will. Will ich mich vor allem erholen? Will ich vor allem Obst und Gemüse anbauen? Ich denke, man wird in der Regel nicht über 300 Euro im Jahr kommen – mit Pacht, Beitrag, Versicherung und Umlagen.

„Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Selbstanbau von gärtnerischen Erzeugnissen genutzt werden“

Wie groß ist der Spielraum bei der Ausgestaltung des Gartens?
Man muss die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes beachten, nachdem mindestens ein Drittel für den Selbstanbau von gärtnerischen Erzeugnissen genutzt werden muss. Zur Nutzfläche in den Kleingärten gehören Beetflächen und Hochbeete mit Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Frühblütern, Sommerblumen und anderen Kulturen wie Erdbeeren, Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächsen und – das ist besonders wichtig – Nutzflanzen für die Tierwelt. Die Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse muss zumindest teilweise für mehrere Jahre angelegt werden.

Macht das Gesetz weitere Auflagen?
Die Laube darf nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Das ist bundeseinheitlich geregelt. Man muss zwar nicht unbedingt eine Laube haben, aber seit es das Kleingartenwesen gibt, ist es üblich. Früher waren das oft nur kleine Hütten von sechs Quadratmetern, heute ist eben das Vierfache möglich – mit überdachtem Freisitz. Die Laube einfacher Ausführung ist aus Holz oder Stein. Und Ver- und Entsorgungseinrichtungen wie Strom, Gas und Wasser sind nicht in der Laube gestattet.

Man darf in der Laube auch nicht wohnen, oder?
Wohnen darf man dort nicht, ein gelegentliches Übernachten ist gestattet. In Lübeck sagt der Generalpachtvertrag, dass man sich in der Urlaubszeit bis zu drei Wochen im Kleingarten aufhalten kann. Neben dieser Vorschrift gibt es noch zwei wichtige generelle Regeln für Kleingärtner: Man muss sich an die Gartenordung und Satzung halten und sich in das soziale Gefüge einordnen.

Was gibt es denn für gemeinschaftliche Aktivitäten in den Kleingartenvereinen?
Es gibt unter anderem Gemeinschaftsarbeit, Feiern und Kinderfeste.

Wie gehe ich vor, wenn ich mich für einen Kleingarten interessiere?
Viele informieren sich erst im Internet und melden sich dann bei uns im Kreisverband mit der Frage, wo sie konkret einen Kleingarten pachten können. Wir geben dann Infos zu den Vereinen in der Nähe des Wohnorts. Meistens klappt das auch. Ansonsten kann man sich gern noch einmal bei uns melden und wir nennen dann weitere Vereine.

„Die Fachberater der Vereine geben konkrete Tipps zur Gestaltung“

Helfen die Kleingartenvereine Anfängern bei der Gestaltung?
In jedem Verein gibt es einen oder mehrere Fachberater. Diese werden bei uns beim Landesverband der Kleingartenvereine auf Lehrgängen erst zum Schätzer oder Wertermittler ausgebildet und mit einem Zertifikat ausgestattet. Beim Kreisverband Lübeck kann man sich dann zum Fachberater weiterbilden. Die Fachberater sollten immer zur Sprechstunde anwesend sein und geht dann zu einem Termin mit dem neuen Pächter in seinen Kleingarten, schaut sich diesen an und gibt konkrete Tipps zur Gestaltung.

Was muss man tun, wenn man zumindest teilweise zum Selbstversorger werden will?
Das erfährt man unter anderem vom Fachberater, hängt aber natürlich auch davon ab, was man selber gern möchte. Ist es für mich allein oder meine Familie? Pflanze ich mehr Obst und mache zehn Reihen Erdbeeren? Baue ich vielleicht Kohl an? Das ist eine individuelle Entscheidung.

Was macht man mit der Ernte?
Die kann man natürlich frisch von der Parzelle verwerten. Beliebt ist auch das Einwecken. Viele Obstsorten kann man auch über den Winter im Keller einlagern. Und wer zu viel hat, kann es natürlich auch an den Nachbarn verschenken. Viele Kleingartenvereine richten auch Märkte aller Art aus oder sammelt das Obst und lässt es entsaften – da kommen oft 200 bis 300 Liter Saft zusammen. Viele bringen zum Mosten ihre Kinder mit, die dann die Äpfel oder Birnen in die Maschinen hineinwerfen und sehen, wie der Saft herauskommt. Das ist auch gut für die Gemeinschaft. Man sieht: In unseren Vereinen ist reges Leben!

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